FORELLENSEE GSTAAD-ZWEISIMMEN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kurzfassung "Aktivitäten"
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB regeln das Verhältnis zwischen

der Forellensee Gastro AG, CH-3770 Zweisimmen                   [Anbieter]

und

den Bestellern, Kunden, Gästen                                                   [Besteller]

Präambel
Die vorliegenden AGB bilden einen Auszug aus den vollumfänglichen AGB's, welche auch die Locationmiete umfassen. Die vorliegende "Kurzfassung für Aktivitäten" beschränkt sich auf die von der Veranstalterin angebotenen Aktivitäten, in/um/am und ausserhalb des Forellensee-Areales. 
Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei der Forellensee AG (nachfolgend Veranstalterin genannt) oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin.
Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
Preise
Die jeweils gültigen Preise der angebotenen Veranstaltungen können den aktuellen Ausschreibungen der Veranstalterin entnommen werden. Die Preise im Prospekt verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Die gebuchten Veranstaltungen sind vor Antritt der Aktivität wie folgt zu bezahlen:
- Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung, mindestens aber CHF 50.-.

- Restzahlung spätestens am Tage der Veranstaltung.
- Bei Buchungen, welche mehr als 30 Tage vor der Aktivität bei der Veranstalterin eingehen oder bei Einzelpersonen ist der gesamte Rechnungsbetrag im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Veranstalterin, die Leistungserbringung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 5 nachfolgend dem Kunden in Rechnung gestellt. Als Grundlage gilt die zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag oder der Leistungsverweigerung gemeldete Teilnehmerzahl.
Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit der Veranstalterin und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Billette, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen.
Bei einer Komplettannullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:
Bei Gruppenreservationen (mehr als 8 Teilnehmer):
- ab Anzahlung u/o Unterzeichnung 50 %
- 60 - 31 Tage vor der Aktivität: 75 %
- 14 - 8 Tage vor der Aktivität: 90 %

- 7 - 0 Tage vor der Aktivität oder Nichterscheinen: 100 %
Bei Einzelpersonen (bis 8 Teilnehmer):

- ab 2 Tage vor der Aktivität: 100%
Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Diesbezüglich allenfalls anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bei einer Teilannullierung von Gruppenreservationen bis 20% des vereinbarten Auftragsvolumens (Verminderung der Teilnehmerzahl) werden dem Vertragspartner folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung pro Person in Rechnung gestellt:
- 9 - 3 Tage vor der Aktivität: 30 %
- 2 Tage oder weniger vor der Aktivität: 100 %

Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen. Bei Verschiebung der Veranstaltung, bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität, kann durch die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung pro Person erhoben werden. Verschiebungen, welche weniger als 30 Tage vor Beginn der Aktivität erfolgen, werden gemäss obigen Annullierungsbedingungen, oder nach den effektiv anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin
Für verschiedene Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung.
Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, der Instruktoren  und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.
Versicherung
Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Nichtberufs-Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.
Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.
Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die Veranstalterin oder deren Instruktoren und Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Veranstalterin ist berechtigt Instruktoren und Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.
Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Ausübung durch die Veranstalterin getätigten Geschäfte ist der Gerichtsstand der Gemeinde CH-3770 Zweisimmen.
Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

Genehmigt durch die Geschäftsleitung/Juni 2018
Forellensee Gastro AG
AGB Vollversion
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Forellensee Gastro AG
Thunstrasse 32
3770 Zweisimmen

SeeRestaurant, Unique-Hotel, Hochzeiten, Gruppen, Events
+41 33 722 29 69
willkommen@forellensee.ch

Fischen, Fish&Grill
​+41 33 722 29 60

Wir schützen Sie und uns!

Durch die Anordungen des Bundesrates und des BAG kann es zu abweichenden Öffnungszeiten kommen.
Wir freuen uns sehr, Sie willkommen zu heissen und bitten daher, Ihren Tischreservation online oder per Telefon ​unter
+41 33 722 29 69 vorzunehmen
Tischreservation

Aktuelle Öffnungszeiten

SEERESTAURANT
"​FISCHERHÜSY"
& UNIQUE HOTEL

Winter 17. Nov. - 31. Mai '22
Montag & Dienstag      Ruhetag
Mittwoch–Sonntag   11:00 - 22h
       warme Küche:     11:30 - 14h
                                       17:30 - 21h
                          Sa-So:  11:30 - 21h
Sommer 1. Juni  - 4. Sept. 2022
 Montag – Sonntag   11:00 - 23h
     warme Küche        11:30 - 22h
Herbst 05. Sept. - 13. Nov. '22 [**]
Montag - 
Sonntag     11:00 - 22h
       warme Küche:     11:30 - 14h
                                       17:30 - 21h

                         Sa-So:  11:30 - 21h
Öffnungszeiten ab 14. Nov. folgen

ANGELN & FISH&GRILL
​UND FRISCHFISCH
​

Vorsaison 15. Apr  - 31. Mai 22
Montag - Dienstag       Ruhetag
 
 Mittwoch – Sonntag    10 - 17h
      Rutenausgabe           bis 16h
      Fish&Grill möglich    bis 22h
Sommer 1. Juni - 4. Sept. 22
  Montag – Sonntag      10 - 20h
      Rutenausgabe          bis 19h
      Fish&Grill möglich   bis 22h
IndianSummer 5. Sep-13. Nov 22
Mo - So,                          10 - 17h
      Rutenausgabe          bis 16h
                     ~  ~  ~
NICHT VERPASSEN !!!
Ausfischen 3. Okt. - 13. Nov. 22
         20% 20% 20%
Gruppen ab 20 Personen:
Auf Anfrage auch möglich
außerhalb der Betriebszeiten

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Forellensee Gastro AG
Thunstrasse 32
3770 Gstaad-Zweisimmen

LakeRestaurant, Unique-Hotel, Weddings, Groups, Events
​+41 33 722 29 69
willkommen@forellensee.ch


Fishing, Fish&Grill
​+41 33 722 29 60

We protect you and ourselves!

Due to the orders of the Federal Council and the FOPH, there may be deviating opening hours.
We are very pleased to welcome you and therefore ask you to proceed your table reservation online
or by phone +41 33 722 29 69
Table reservation

Current Opening Hours

LAKESIDE RESTAURANT/BAR
​
"​FISCHERHÜSY"
& UNIQUE HOTEL

Winter 17. Nov. - 31. Mai 2021
 Monday & Tuesday         Closed
 Wed'day – Sunday   11:00 - 22h
       warm cuisine:     11:30 - 14h
                                      17:30 - 21h

                      Sat-Sun:  11:30 - 21h
Summer June 1st - Sept. 4rd  '22
 Monday – Sunday    11:00 - 23h
       warm cuisine       11:30 - 22h
Autumn Sept. 5th - Nov. 13th '22
 Monday 
– Sunday   11:00 - 22h
       warm cuisine:     11:30 - 14h
                                     17:30 - 21h

                    Sat-Sun:  11:30 - 21h
From Nov. 14th op. hours to follow 

FISHING
FISH-BBQ
FRESH FISH

Seasonal Start 15.04.-31.05.22
 Monday - Tuesday           closed
 Wed'day – Sunday       10 - 17h 
     Rod issue until                   16h
     Fish&Grill possible  until 22h
Summer June 1st - Sept. 4rd '22
 Monday – Sunday        10 - 20h
     Rod issue until                  19h
     Fish&Grill possible  'til    22h          IndianSummer 05. Sept-13. Nov '22
Mon - Sun,               10am. - 17pm.

     Rod issue until                  16pm.
​                     ~  ~  ~
DO NOT MISS !!!
Final Fish out 03. Okt - 13. Nov. '22
Mon - Sun,               10am. - 17pm.

     Rod issue until                  16pm.
​        20% 20% 20%
Groups from 20 people: 
On request also possible
beyond the operating hours

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Forellensee Gastro AG
Thunstrasse 32
3770 Gstaad-Zweisimmen

Restaurant du Lac, Unique-Hotel, Marriages, Groupes, Events
+41 33 722 29 69

Pêche, Fish&Grill +41 33 722 29 60

Nous vous protégeons et nous-mêmes !

En raison des ordonnances du Conseil fédéral et de l'OFSP, les heures d'ouverture peuvent varier.
Nous sommes très heureux de vous accueillir et vous demandons donc de faire votre réservation table en ligne ou par téléphone
au +41 33 722 29 69
Réservation table

Heures d'ouverture

RESTAURANT & BAR AU LAC "FISCHERHÜSY"

Hiver Nov. 17 - Mai 31 2021
 Lundi & Mardi                      fermé
 Mercredi–Dimanche11:00 - 22h
       cuisine chaude:  11:30 - 14h
                                       17:30 - 21h

                          Sa-Di:  11:30 - 21h
Été Juin 1er - Sept. 4ème  2022
 Lundi – Dimanche     11:00 - 23h
       cuisine chaude    11:30 - 22h
Autumne Sept. 5ème - Nov. 13 '22
 Lundi
– Dimanche     11:00 - 22h
       cuisine chaude:   11:30 - 14h
                                       17:30 - 21h

                          Sa-Di:  11:30 - 21h
Heures d'ouverture du nov. 14éme par suivir

PÊCHE & FISH&GRILL
​ET P
OISSON FRAÎCHE

Début de saison 15.04.-31.05.22
  Lundi - Mardi        jour de repos
  Mercredi - Dimanche   10 - 17h
          sortie de tige jusqu'à   17h
          Poisson&Grill jusqu'à   22h
Été  01. Juin  - 4. Sept. 2022
  Lundi – Dimanche         10 - 20h
          sortie de tige jusqu'à   19h
          Poisson&Grill jusqu'à   22h         IndianSummer Oct 3-Nov 13 22
Lundi - Dim,                    10 - 17h
          sortie de tige jusqu'à   19h
                    ~  ~  ~
NE MANQUEZ PAS !!!

Saison PêcheVide Oct 3-Nov 13 22
Lundi - Dim,                    10 - 17h
          sortie de tige jusqu'à   19h
         20% 20% 20%
Groupes dés 20 persones:
Autres horaires possibles sur demande

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